Wirtschaftsprüfung

Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen

  • Prüfung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen
  • Prüfung von Eröffnungs-, Zwischen oder Schlussbilanzen

Gesetzliche und freiwillige Sonderprüfungen

  • Gründungsprüfungen
  • Verschmelzungsprüfungen
  • Geschäftsführungsprüfungen
  • Ordnungsmäßigkeitsprüfungen
  • Unterschlagungsprüfungen
  • Prüfung von Planungs- und Prognoserechnungen
  • Kreditwürdigkeitsprüfungen

Treuhandwesen

  • Testamentsvollstreckung
  • Verwaltung fremden Vermögens
  • Wahrnehmung von Gesellschafterrechten

Jahres- und Konzernabschlussprüfungen werden im Mittelstand nicht selten als lästige gesetzliche Verpflichtungen empfunden. Sie kosten Geld, binden interne Ressourcen im Unternehmen und führen nicht selten zu langwierigen Diskussionen über bilanzpolitische Themen. Auch wenn diese Einschätzung per se durchaus berechtigt ist, bieten Jahres- und Konzernabschlussprüfungen unseres Erachtens ungeachtet der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften vor allem einen unabhängigen Blick auf Ihr Unternehmen sowie eine Kontrolle der internen Abläufe im Rechnungswesen Ihres Unternehmens. Sie gewinnen so ein Gefühl, ob eine der tragenden Säulen Ihres Unternehmens, nämlich das Rechnungs- und Berichtswesen, angemessen funktioniert.

Der Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss repräsentiert Ihr Unternehmen gegenüber wesentlichen Stakeholdern, z. B. Banken und potentiellen bzw. bestehenden Investoren, weshalb Sie bei der Qualität Ihres Jahres- bzw. Konzernabschlusses keine Kompromisse eingehen sollten. Ein geprüfter Abschluss erspart Ihnen gewöhnlich etwaige Diskussionen über die Qualität der Daten im Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss, etwa bei Unternehmenstransaktionen oder Bankgesprächen.