Jahresabschluss

  • Erstellung von Jahresabschlüssen unter handels- und steuerrechtlichen Aspekten und unter besonderer Berücksichtigung der gestiegenen Erwartungshaltung der Kreditinstitute (auf  Wunsch mit umfangreicher Berichterstattung)
  • Erstellung sämtlicher Steuererklärungen für Unternehmen aller Rechtsformen und Größen, Körperschaften und Privatpersonen
  • Offenlegung bzw. Hinterlegung beim elektronischen Bundesanzeiger

In Abhängigkeit von Ihrem bzw. dem Anspruch Ihrer Banken, bieten wir Ihnen die passende Lösung. Von der einfachen Überschussrechnung zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten des Freiberuflers oder Kleinunternehmers, bis hin zum handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss, auf Wunsch mit Plausibilitätsbeurteilung oder umfassender Prüfung.

Wir besprechen Ihren Jahresabschluss mit Ihnen. Auf Wunsch präsentieren wird den Jahresabschluss im Rahmen von Bankgesprächen oder Gesellschafterversammlungen.

Bei der Bilanzierung ist man dem Konflikt „Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen“ immer stärker ausgesetzt. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir unterstützen Sie bei Optimierungsentscheidungen und nehmen auf Wunsch auch Kontakt mit Ihrer Hausbank auf.

Zur Jahresabschlusserstellung gehört nach unserem Verständnis eine vernünftige und aussagefähige Berichterstattung, die umfassende Erläuterungen zur Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens beinhaltet und ggf. auf Besonderheiten im Geschäftsjahr, der Branche oder von sonstigen Sonderfaktoren eingeht.